Richter: Angeklagter.Ihnen wird zur Last gelegt,
Sie hätten an dem Mast gesägt.
Angeklagter: Ich hab nicht an dem Mast gesägt,
ich hab nur mit dem Ast gefegt.
Richter: Und dabei hat Sie's fast geschrägt?
Angeklagter: Jawohl,ich hab den Quast verlegt,
da hab ich mich mit Hast bewegt,
und das hat wohl den Gast erregt,
und der hat dann den Mast zerlegt.
Richter: Sie haben aber bei der polizeilichen Vernehmung
ganz andere Angaben gemacht.
Ich zitiere Sie wörtlich:
Ich habe diesen Gast zersägt,
weil er sich auf den Quast gelegt,
dabei hat sich der Ast bewegt,
vielleicht durch meine Hast erregt.
Doch wer gefälschten Zaster prägt
und Schuh' aus Alabaster trägt,
wer alle diese Laster pflegt,
verdient,dass ihn der Mast erschlägt.
Das haben Sie doch in der Vernehmung gesagt.
Herr Zeuge,können Sie diesen Hergang bestätigen?
Zeuge: Nein,das war ganz anders.Das war so:
Ich hatte mich zur Rast gelegt
und mich mit dem Quast gepflegt.
Richter: Das tut doch gar nichts zur Sache!
Zeuge: Oh doch!
Ich hatte mich zur Rast gelegt
und mich mit einem Quast gepflegt.
Denn wer schon einmal Bast zersägt,
weiß, dass das keine Hast verträgt.
Richter: Aber das spielt doch nun überhaupt keine Rolle!
Zeuge: Doch.
Da hat's sich im Morast geregt,
und das hat wohl den Mast bewegt.
Und wie der Mast auf's Pflaster schlägt,
da hat er wohl den Gast erlegt.
Richter: Jetzt bin ich aber fast erregt.
Womit wird das denn nun belegt?
Verteidiger: Aber Herr Richter,wenn ich als Verteidiger
mal etwas dazu sagen darf:
Der Mann ist ein Phantast,der pflegt,
sobald er sich zur Rast gelegt,
zu schrein, dass ihn der Mast erschlägt.
Aber zurück zu meinem Mandanten:
Was wird ihm denn zur Last gelegt?
Wenn man sich in das Laster trägt,
und sich der Wunsch nach Zaster regt,
kommt's vor,dass man den Gast erschlägt,
und ihn dann auf das Pflaster legt.
Richter: Das genügt,die Beweisaufnahme ist abgeschlossen.
Im Namen des Volkes:
Wenn einer einen Gast erschlägt,
weil ihn ein Gymnasiast erregt,
der vor seinem Palast gefegt,
dann wird die Tat mit Knast belegt.
Doch wenn er als Kontrast erwägt,
dass er sein Geld zum Paster trägt,
der auch den Wunsch nach Zaster hegt,
wird ihm das nicht zur Last gelegt.
Stattdessen wird der Mast zersägt
und auf das Grab vom Gast gelegt.
Wem dieser Spruch nicht passt,der trägt
die Kosten des Verfahrens.
Gezeichnet: Richter Ahrens.
Das Gericht zieht sich
zum Besäufnis zurück.
Das Urteil lautet: Freibier !
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