Reklamation ist ein umgangssprachlicher Begriff, der das Recht der Leistungsstörungen betrifft. Er wird insbesondere für die Geltendmachung eines Sachmangels beim Verbrauchsgüterkauf verwendet.Im Unterschied zur Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts setzt die Reklamation einen objektivierbaren Grund voraus.